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Quartierentwicklung Stettenfeld

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Ausgangslage

Seit 1917 ist das Stettenfeld bereits im ersten Zonenplan als Bauland bezeichnet. Seit mehr als 60 Jahren wird es mehrheitlich der Wohnzone 2a zugeordnet. Aufgrund der mangelnden Erschliessung wurde es allerdings weitgehend noch nicht überbaut. Für das Gebiet Stettenfeld existiert eine nutzungsplanerische Vorgabe: Der Nutzungsplan 1. Stufe legt fest, dass für das gesamte Gebiet vor der Festlegung der Nutzungspläne in der 2. Stufe, ein Gesamtkonzept (Bebauungskonzept) für ein attraktives und familienfreundliches Quartier, gestützt auf nachhaltige Grundsätze, zu erarbeiten ist und formuliert die entsprechenden Anforderungen.

Auftrag

Im Hinblick auf eine sorgfältige Vorbereitung der Gebietsentwicklung Stettenfeld hat die Gemeinde Riehen sich entschieden, eine Fachunterstützung für die Beratung einzuholen.

Ziel war es, Rahmenbedingungen zu klären, mögliche Ansprüche zukünftiger Nutzer zu benennen und Qualitäten zu definieren, die im angehenden Planungsprozess berücksichtig werden sollen, sowie ein geeignetes Vorgehen für die 2. Stufe der Nutzungsplanung zu bestimmen.

Verfahren

Verfahrensvarianten für die 2. Nutzungsplanstufe aufzuzeigen

Auftraggeber

Gemeinde Riehen, Abt. Bau, Mobilität, Umwelt

Zeitraum

2018

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